30.09.2024 - 4 Eilentscheidung über den Lärmaktionsplan Oberha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Fragen von Frau Stadtv. Bongers und Stadtv. Heinzen beantwortet Beig. Dr. Palotz.

 

An der anschließenden Diskussion zur weiteren Entwicklung der Lärmaktionsplanung sowie des aktuellen rechtlichen Rahmens beteiligen sich Herr van den Akker (Lärmminderungsplanung, Bereich 2-2/Umwelt), Stadtv. Kempkes, Stadtv. Hoff, Stadtv. Lütte, BM Flore, Stadtv. Real, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Osmann sowie OB Schranz.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion, der FDP im Rat, der BOB im Rat sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

“Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach eingehender Abwägung, die zum Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Tabellen in Anlage 5 des Lärmaktionsplans (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) zu berücksichtigen.

 

2.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Oberhausen in der Fassung vom September 2024. Dieser Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des § 47 d in Verbindung mit § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

4.    Der Haupt- und Finanzausschuss appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen dieses Lärmaktionsplans möglichst bald umzusetzen.”

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1005456&selfaction=print