23.09.2024 - 26 Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungsze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert darüber, dass die Drucksache B/17/5653 im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Landeszuschuss in Höhe von 913.904,00 EUR für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr (KJ) 2024/25 gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz um den 25-prozentigen kommunalen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 228.476,00 EUR aus städtischen Mitteln erhöht wird.

 

Der in der Begründung dargestellten Verteilung der Fördergelder für die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Zuschüsse werden nach Antragsstellung für entsprechende Angebote an die Träger von Kinderbetreuungsangeboten weitergeleitet.

 

Für die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse stehen im Haushalt 2024 bei dem Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Mittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung. Zum Haushalt 2025 werden entsprechende Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung bei dem vorgenannten Produkt und Kostenart eingeplant.

 

Für die städt. Kindertageseinrichtungen stehen im Haushalt 2024 beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 501200 – Tarifliche Beschäftigte sowie Kostenart 533128 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum Haushalt 2025 werden die notwendigen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.

 

Deckungsvorschlag:

Landeszuschuss in Höhe von 913.904,00 EUR beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, jeweils anteilig in den Haushaltsjahren 2024/2025.”

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Anlagen zur Vorlage