23.09.2024 - 25 Umsetzung der Fördermaßnahme "Emscher Sport- un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache B/17/5651 im Sportausschuss ohne Votum vorberaten worden ist. Nachdem die Bezirksvertretung Sterkrade die Anhörung vollzogen hat, ist die Drucksache im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

“1. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung der Baumaßnahme unter den beschriebenen Maßgaben.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

252008010300500

Sportanlage Bahnstr. Holten

7851.00

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

284.000

 

3. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Bereitstellung eines investiven Budgets zwecks Mittelbindung für Auftragsvergaben in 2024 wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

252008010300500

Sportanlage Bahnstr. Holten

7851.00

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

1.212.370

 

Deckungsvorschlag:

zu 2.

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet.

 

Dem Haushaltsansatz 2024 in Höhe von 579.000 EUR (inkl. überplanmäßig bewilligtes Auszahlungsbudget vom 27.06.2024 in Höhe von 50.000 EUR) stehen laut Mitteilung der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) bereits verausgabte Mittel in Höhe von rd. 488.000 EUR sowie auf Basis von Mittelbindungen prognostizierte, noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 375.000 EUR gegenüber, so dass für 2024 ein Gesamtauszahlungsbudget in Höhe von 863.000 EUR benötigt wird. Unter Berücksichtigung des bereits bewilligten Auszahlungsbudgets in Höhe von 50.000 EUR ist ein weiteres überplanmäßiges Budget in Höhe von insgesamt 284.000 EUR zwingend erforderlich.

 

zu 3.

Keine Deckung erforderlich, da die beantragten Haushaltsmittel zur Auftragsvergabe benötigt, jedoch erst im folgenden Haushaltsjahr kassenwirksam werden. Die Haushaltsmittel 2025 und 2026 wurden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2025 f. berücksichtigt.“

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1005096&selfaction=print