14.09.2015 - 7 Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen"

Reduzieren

Beratung

Nachdem die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag an die Mitglieder des Rates verteilt hat, ruft OB Wehling folgende Unterlagen zur gemeinsamen Beratung auf:

 

-die Drucksache B/16/1015-01 mit ihren Anlagen (TOP 7)

 

-den Änderungsantrag der Linke.Liste-Fraktion zur Drucksache B/16/1015-01 Handlungskonzept Flüchtlinge zur Ratssitzung am 14.09.2015 (TOP 7.1)

 

-den Änderungsantrag der Koalition zur Drucksache B/16/1015-01 Handlungskonzept Flüchtlinge zur Ratssitzung am 14.09.2015, Drucksache A/16/1093-01 (TOP 7.2)

 

-den Änderungsantrag der Bürgerliste Oberhausen zur Drucksache B/16/1015-01 Handlungskonzept Flüchtlinge zur Ratssitzung am 14.09.2015 (TOP 7.3)

 

-den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache B/16/1015-01 Handlungskonzept Flüchtlinge zur Ratssitzung am 14.09.2015 (TOP 7.4)

 

OB Wehling schlägt vor, den Antrag der Koalition zur Grundlage der nun folgenden Beratung zu machen und die Absätze einzeln aufzurufen. Im Anschluss an die jeweilige Diskussion erfolgt die Abstimmung über die entsprechenden Textziffern.

An der folgenden Diskussion haben sich beteiligt: Stadtv. Tscharke, Frau Stadtv. Walther, Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Große Brömer, Dez. Schmidt, Stadtv. Runkler, Frau Beig. Münich, Stadtv. Karschti, Frau BM Opitz (hält Fortbildungen, Schulungen, ein verbindliches Kommunikationskonzept etc. für wichtig), OB Wehling, Frau Stadtv. Willing-Spielmann und Stadtv. Koch.

Stadtv. Tscharke erläutert federführend die Formulierungswünsche der CDU-Fraktion zu den einzelnen Textziffern des CDU-Antrages. Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck stellt die Position der Koalition dar. Die Präambel wird aufgrund des Hinweises von Frau Stadtv. Willing-Spielmann um die Textziffer 4 des CDU-Antrages ergänzt, da es sich dabei um eine Zielformulierung handelt. Stadtv. Koch erläutert den Standpunkt der Linke.Liste-Fraktion. Er führt insbesondere aus, dass sich die Linke.Liste ganz bewusst an der Diskussion nicht beteiligt hat. Es geht hier für ihn nicht um ein Handlungskonzept, sondern um eine Bestandsaufnahme. Die Linke.Liste hat bekundet, dass sie sich an der Abstimmung über die TOP 7, 7.2, 7.3 und 7.4 ab der Textziffer 1.3 ff. nicht beteiligen wird. Ferner hat sie mitgeteilt, dass über ihren Änderungsantrag insgesamt abgestimmt werden soll.

Frau Beig. Münich setzt die Mitglieder des Rates zum Abschluss der Diskussion über das Vorliegen eines erneuten Schreibens der Bezirksregierung Düsseldorf vom gestrigen Tage in Kenntnis. Mit diesem Schreiben bittet die Bezirksregierung die Kommunen und Landräte, weitere Notunterkünfte für ankommende Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass im Laufe dieser Woche darüber entschieden werden muss, inwieweit die Stadt Oberhausen weiter Plätze bereitstellen kann. Die aktuelle Flüchtlingszahl beträgt zurzeit 1870 Personen. Davon befinden sich 526 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Heute kommen im Laufe des Tages nochmals 25 Personen hinzu. Die freien Kapazitäten neigen sich dem Ende zu, sodass weitere Notplätze eingerichtet werden müssen.

OB Wehling lässt nunmehr, beginnend mit der Präambel, getrennt über die einzelnen Textziffern der Änderungsanträge auf der Grundlage des Änderungsantrags der Koalition abstimmen. Nachfolgend sind zunächst die einzelnen Beschlüsse aufgeführt und im Anschluss daran der sich aus diesen Beschlüssen ergebende Beschlusstext.

Reduzieren

Beschluss

Ausgangsbasis

Drucksache Nr. B/16/1015-01/ Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen"

 

Abstimmungsgrundlage

Drucksache A/16/1093-01/ Änderungsantrag der Koalition zur Drucksache B/16/1015-01 Handlungskonzept Flüchtlinge zur Ratssitzung am 14.09.2015

 

in Verbindung mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU, Linke.Liste (Drucksache und dem Änderungsantrag der Gruppe Bürgerliste Oberhausen

 

Abstimmungsergebnis

 

Präambel

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion und der BOB-Fraktion den Beschluss, dem Text der Präambel zuzustimmen.

 

Textziffer 1.1

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der BOB-Fraktion, der Gruppe Bürgerliste Oberhausen und in Teilen der Linke.Liste-Fraktion den Beschluss, der Textziffer 1.1 zuzustimmen.

 

Textziffer 1.2

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und bei Enthaltung der BOB-Fraktion und der Stimme von Frau Stadtv. Walther den Beschluss, der geänderten Textziffer 1.2 zuzustimmen.

 

Textziffer 1.3

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss, der in der Reihenfolge der Absätze geänderten Textziffer 1.3 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 1.4

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen den Beschluss, der Textziffer 1.4 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.1

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss, der geänderten Textziffer 2.1 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.2

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt einstimmig bei Enthaltung des Stadtv. Mellis den Beschluss, der Textziffer 2.2 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.3

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig der geänderten Textziffer 2.3 zu.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.4

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen den Beschluss, der Textziffer 2.4 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.5

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss, der Textziffer 2.5 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.6

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss, der Textziffer 2.6 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.7

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss, der geänderten Textziffer 2.7 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.8 neu

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss der neu eingefügten Textziffer 2.8 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.9 neu

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss, der neu eingefügten Textziffer 2.9 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 2.10

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig den Beschluss der Textziffer 2.10 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 3

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen den Beschluss, der Textziffer 3 zuzustimmen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Textziffer 4

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig, die Textziffer 4 der Präambel zuzufügen.

Die Linke.Liste-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Nichtbeteiligung der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen". Mit dem Konzept ist eine Handlungsgrundlage und Orientierung für die Flüchtlingsarbeit in Oberhausen geschaffen.

 

Präambel

Die Weltlage hat sich dramatisch verändert. Zu viele Menschen sind durch Krieg, Verfolgung und Hunger in große Not geraten. Millionen haben sich auf den Weg gemacht in eine bessere Zukunft. Das im Grundgesetz verankerte Asylrecht kann dieser Vielfalt der Migrationsursachen nicht gerecht werden und muss deshalb durch ein modernes Zuwanderungsgesetz ergänzt werden.

Der Zuzug von Flüchtlingen wird von der Stadt Oberhausen nicht als temporär begrenztes Phänomen betrachtet, sondern als gesellschaftlicher Tatbestand und Chance. Daher ersetzt dieses Konzept nicht die Erarbeitung eines perspektivischen Orientierungsrahmens. Das Handlungskonzept Flüchtlinge ist ein elementarer Bestandteil des kommunalen Integrationskonzeptes. Das bedeutet, alle sich daraus ergebenden Konsequenzen - gerade auch die langfristigen - müssen für alle gesellschaftlichen Bereiche der Stadtgesellschaft dezernatsübergreifend reflektiert und umgesetzt werden.

Der Umgang mit den verschiedenen kulturellen Hintergründen und Nationalitäten sowie mit den durch Flucht und Verfolgung entstandenen Traumata macht eine besondere Sensibilisierung aller Beteiligten für das Erkennen individueller Notsituationen erforderlich. Dafür und für die Findung von entsprechenden Problemlösungen sind Fortbildungsangebote für alle an der Flüchtlingsarbeit Beteiligten unerlässlich.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt weitergehende Maßgaben:

 

1.Zielbereich Wohnkonzept / Unterbringung

1.1Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnun­gen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.

Welche Quote dabei erreicht wird, ist abhängig von der Zahl der zuziehenden Flüchtlinge.

1.2Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird weiterhin erforderlich blei­ben. Die Planung und Errichtung von zukünftigen Gemeinschaftsunterkünften soll im gesamten Stadtgebiet verteilt erfolgen. Um dies zu erreichen, sind ggfs. private Flächen anzumieten bzw. zu pachten oder zu kaufen. Als Richtwert sollen bei der Planung zukünftiger Standorte pro Flüchtling mindestens 7,85 qm zu Grunde gelegt werden. Die Wohneinheiten in den Gemeinschaftsunterkünften sollen i.d.R. mit maximal 4 Personen belegt werden.

Die zukünftigen Gemeinschaftsunterkünfte sollen für 100 bis 150 Flüchtlinge geplant werden, in Ausnahmefällen bis zu 200.

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Gemeinschaftsunterkünften gesonderte Kinderbetreuungsräume, Außenspielflächen mit Spielgeräten sowie Freizeit- und Gemeinschaftsräume vorzuhalten oder einzurichten.

An jedem Standort ist ein Hausmeisterdienst vorzusehen.

1.3Die Stadt Oberhausen wird weiterhin zielgerichtet auf Investoren und Wohnungsbaugenossenschaften zugehen, um auch privaten Wohnungsbau für Flüchtlinge zu initiieren.

Die Stadt Oberhausen prüft weiterhin die Umsetzung eines kommunalen Wohnungs­bauprogrammes als weiteren Baustein für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei sollen Bundes- und Landesprogramme zur Finanzierung herangezogen werden.

1.4Sollten die Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtling nicht ausreichen, sind nicht mehr benötigte Schul- und Verwaltungsgebäude nur für einen vorübergehenden Zeitraum zu nutzen.

2.Zielbereich Betreuung

Menschenwürdige Unterbringung und garantierte Grundversorgung müssen durch Betreuungsangebote ergänzt werden.

Diese tragen dazu bei, den Alltag der Menschen sinnvoll und aktiv zu gestalten sowie eine tragfähige individuelle Lebensperspektive zu entwickeln.

2.1Neben der Betreuung durch Fachkräfte der Verwaltung kommt hier den Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, den Bürgerinitiativen und Verbän­den eine besondere Bedeutung zu.

Dieser Personenkreis ist bereits bei der Gestaltung von Gemeinschaftsunterkünften einzubinden. Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Nachbarschaften, ehrenamtlichen Helfern, Bürgerinitiativen und Verbänden bei der sich anschließenden Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen - auch in Privatwohnungen - sind sicherzustellen und müssen von der Verwaltung unterstützt werden. Dieses ist für eine erfolgreiche Integration unerlässlich.

Die Beteiligung von Flüchtlingen an der Gestaltung ihres Umfeldes soll nach Möglichkeit sichergestellt werden.

2.2Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Kommunikationskonzept zu entwickeln und vorzulegen, um den Informationsfluss für alle Beteiligten sicherzustellen.

2.3Ein Team von Sozialarbeitern/-pädagogen soll die Begleitung und Betreuung von Flüchtlingen in Privatwohnungen und in den Gemeinschaftsunterkünften si­cherstellen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Nachbarschaften, Flücht­lingsinitiativen und den Flüchtlingen selbst.

Die Stadt Oberhausen strebt einen Betreuungsschlüssel von 1: 150 Flüchtlingen schnellstmöglich an.

2.4Ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache ist die Organisation und Bewältigung des alltäglichen Lebens sowie gewollte Integration nicht möglich. Die Flüchtlingskinder erlernen die deutsche Sprache vor allem in der Kin­dertagesstätte und in der Schule. Für die Erwachsenen sind spezielle Ange­bote nötig.

Über die Integrationskurse der VHS hinaus müssen in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern sämtliche Förderprogramme bis hin zu den ehrenamtlichen Aktivitäten ausgeschöpft werden.

2.5Die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen stellt uns vor besondere Herausfor­derungen. Ausreichende Kindertagesstätten und schulische Ange­bote für die unterschiedlichen Bedarfe sind Grundvoraussetzung für sinnvolle Integrationsbemühungen. Sozialpädagogische, außerunterrichtliche Beglei­tung der Kinder aber auch eines Teils der Eltern müssen gewährleistet sein.

Gemeinsam mit den Berufskollegs ist eine Konzeption zu erarbeiten, wie Ju­gendliche in Ausbildungsberufe vermittelt und später in den Arbeitsmarkt in­tegriert werden können.

Die Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit soll für alle ausbildungs- und arbeitsfähigen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angestrebt werden. Darüber hinaus soll ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit gefördert werden.

2.6Unbegleitete Kinder und Jugendliche benötigen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Unterstützung.

2.7Die gesundheitliche Erstversorgung von Flüchtlingen ist durch den Bereich Gesund­heitswesen sicherzustellen. Um die weitergehend ärztlich und zahnärztlich Behandlung sicherzustellen, tritt die Stadt Oberhausen ab 01.01.2016 der Rahmenvereinbarung zwischen Gesundheitsministerium NRW, Krankenkassen und Kommunalen Spitzenverbänden bei.

Der Fachbereich Gesundheit wird auf die niedergelassenen Ärzte zugehen, um gemeinsam mit ihnen das Projekt eines Gesundheitswegweisers umzusetzen. In diesem soll auch auf die sprachlichen Kompetenzen des medizinischen Personals / der Ärzte hingewiesen werden.

Das vorhandene Angebot von Gesundheitsmediatoren soll auf den Bereich der Flüchtlingsunterkünfte zur niederschwelligen Beratung ausgeweitet werden.

2.8Der Sport ist bereits ein wichtiger Partner bei der Integration von Menschen aus den unterschiedlichen Kulturkreisen. Die Stadt Oberhausen wird durch de4n Bereich 2-5/Sport in Zusammenarbeit mit den Stadtsportbund (SSB) und den im SSB organisierten Vereinen Programme entwickeln, die eine Teilnahme von Flüchtlingen am Übungs- und Spielbetrieb ermöglichen. Ziel ist es, in der Nähe einer jeden Flüchtlingsunterkunft ein möglichst breitgefächertes Angebot anbieten zu können.

Die Verwaltung wird prüfen, ob gemeinsam mit dem SSB ein Projekt entwickelt werden kann, in dem das Erlernte der deutschen Sprache mit der Ausübung von Sport verbunden wird.

2.9Die Flüchtlinge gehören unterschiedlichen Religionen an. Die freie Ausübung der Religion gehört zu den Menschenrechten. Die Stadt Oberhausen wird im Sinne einer vermittelnden Unterstützung dabei helfen, dass die Flüchtlinge ihren Glauben in Oberhausen leben und praktizieren können. Hierzu sollen insbesondere der Integrationsrat und die Organisationen der Migranten eingebunden werden.

2.10Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu evaluieren und den Ratsgremien regelmäßig Bericht zu erstatten.

3.Zielbereich Vermeidung unnötiger Härten

Die Entscheidung über die Rückführung von Flüchtlingen trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Es wird gewährleistet, dass Flüchtlinge unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Sprachbarrieren umfassend über ihren Rechtsstatus informiert werden.

In Oberhausen wurde bisher schon versucht, die gesetzlichen Vorgaben zur Abschiebepraxis möglichst humanitär im Interesse der betroffenen Menschen umzusetzen. Das beinhaltet die Vermeidung unnötiger Härten und eine sorgfältige Einzelfallprüfung, um Beschädigung an Leib und Seele zu vermeiden. Deshalb sollten unangekündigte Abschiebungen nur in Ausnahmefällen stattfinden."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=100470&selfaction=print