14.09.2015 - 17.2 Bebauungsplan Nr. 726 - Egelbusch -Aufstellungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Mellis weist darauf hin, dass Bürger an den Erschließungskosten beteiligt werden sollen. In der letzten Sitzung des Planungsausschusses ergab sich die Frage, ob noch Ablöseverträge offen sind und welche Bürger durch eine solche Zahlung belastet werden. Die Frage sollte durch die Verwaltung in der heutigen Ratssitzung beantwortet werden.

Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass bisher 19 Grundstücke von 16 Eigentümern abgelöst worden sind. Sechs Eigentümer haben 2 Grundstücke erworben. Diese werden nicht mehr belangt, weil sie den Ablöseweg gewählt haben. Zwei Eigentümer sind derzeit dem Vertrag nicht beigetreten. Sie können das jedoch noch jederzeit nachholen. Darüber sind sie informiert worden.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung -, vom 21.07.2015 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 726);

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748).

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von nicht erheblicher Bedeutung)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=100465&selfaction=print