10.09.2015 - 2.1 Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen"

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen“.

 

Mit dem Konzept ist eine Handlungsgrundlage und Orientierung für die Flüchtlingsarbeit in Oberhausen geschaffen.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt weitergehende Maßgaben:

 

  1. Zielbereich Wohnkonzept / Unterbringung
    1.           Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnun­gen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.
       
    2.           Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird weiterhin erforderlich blei­ben. Die Planung und Errichtung von zukünftigen Gemeinschaftsunter­künften soll im gesamten Stadtgebiet verteilt erfolgen. Um dies zu erreichen, sind ggfs. private Flächen anzumieten bzw. zu pachten oder zu kaufen. Als Richtwert sollen bei der Planung zukünftiger Standorte pro Flüchtling 7,85 qm zu Grunde ge­legt werden. Die Wohneinheiten in den Gemeinschaftsunterkünften sollen i.d.R. mit maximal 4 Personen belegt werden.
      Die zukünftigen Gemeinschaftsunterkünfte sollen für 100 bis 150 Flüchtlinge geplant werden, in Ausnahmefällen bis zu 200.
      In den Gemeinschaftsunterkünften sollen gesonderte Kinderbetreuungsräume und eine Außenspielfläche berücksichtigt werden.
      An jedem Standort ist ein Hausmeisterdienst vorzusehen.
       
    3.           Die Stadt Oberhausen prüft die Umsetzung eines kommunalen Wohnungs­bauprogrammes als weiteren Baustein für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei sollen Bundes- und Landesprogramme zur Finanzierung herangezogen werden.
       
    4.           Sollte der Zustrom an Flüchtlingen die vorgenannten Unterbringungsmöglichkei­ten überschreiten, sind nicht mehr benötigte Schul- und Verwaltungsgebäude für einen vorübergehenden Zeitraum zu nutzen.

 

 

  1. Zielbereich Betreuung

Menschenwürdige Unterbringung und garantierte Grundversorgung müssen durch Betreuungsangebote ergänzt werden.
Diese tragen dazu bei, den Alltag der Menschen sinnvoll und aktiv zu gestalten sowie eine tragfähige individuelle Lebensperspektive zu entwickeln.

 

2.1Neben der Betreuung durch Fachkräfte der Verwaltung kommt hier den Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, den Bürgerinitiativen und Verbän­den eine besondere Bedeutung zu.
Sinnvollerweise soll dieser Personenkreis bereits bei der Gestaltung von Ge­meinschaftsunterkünften eingebunden werden. Die Einbindung von Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, Bürgerinitiativen und Verbänden in die sich anschließende Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen – auch in Privat­wohnungen – ist für die Integration unerlässlich und muss von der Verwaltung unterstützt werden.
 

2.2Ein Team von Sozialarbeitern/-pädagogen soll die Begleitung und Betreuung von Flüchtlin­gen in Privatwohnungen und in den Gemeinschaftsunterkünften si­cherstellen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Nachbarschaften, Flücht­lingsinitiativen und den Flüchtlingen selbst. Die Stadt Oberhausen strebt einen Betreuungsschlüssel von 1 : 150 Flüchtlingen an.

 

2.3Ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache ist die Organisation und Bewälti­gung des alltäglichen Lebens sowie gewollte Integration nicht möglich. Die Flüchtlingskinder erlernen die deutsche Sprache spielerisch in der Kin­dertagesstätte und in der Schule. Für die Erwachsenen sind spezielle Ange­bote nötig.
Über die Integrationskurse der VHS müssen sämtliche angebotenen Förder­programme bis hin zu den ehrenamtlichen Aktivitäten ausgeschöpft werden.
 

2.4Die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen stellt uns vor besondere Herausfor­derungen. Ausreichende Kindertagesstätten und schulische Ange­bote für die unterschiedlichen Bedarfe sind Grundvoraussetzung für sinnvolle Integrationsbemühungen. Sozialpädagogische, außerunterrichtliche Beglei­tung der Kinder aber auch eines Teils der Eltern müssen gewährleistet sein.
Gemeinsam mit den Berufskollegs ist eine Konzeption zu erarbeiten, wie Ju­gendliche in Ausbildungsberufe vermittelt und später in den Arbeitsmarkt in­tegriert werden können.

Die Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit soll für alle ausbildungs- und arbeitsfähigen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angestrebt werden.
 

2.5Die gesundheitliche Erstversorgung von Flüchtlingen ist durch den Bereich Gesund­heitswesen sicherzustellen. Neben der weitergehenden ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung sind zukünftig durch die Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die der besonderen Situation der Flüchtlinge Rechnung tragen.
 

 

3.Zielbereich Rückführung

Die Entscheidung über die Rückführung von Flüchtlingen trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Inte­resse der längerfristig bzw. dauernd bleibenden Menschen ist angesichts der voraus­sichtlich beschränkt bleibenden Unterbringungsmöglichkeiten eine umgehende Rückführung nach erfolgter Bundesentscheidung unumgänglich.

 

Reduzieren

Beratung

Im Hinblick auf die im Rat stattfindende Aussprache wird im Schulausschuss kein Votum gefasst

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=100443&selfaction=print