10.09.2015 - 2.1 Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 10.09.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen“.
Mit dem Konzept ist eine Handlungsgrundlage und Orientierung für die Flüchtlingsarbeit in Oberhausen geschaffen.
Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt weitergehende Maßgaben:
- Zielbereich Wohnkonzept / Unterbringung
- Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnungen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.
- Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird weiterhin erforderlich bleiben. Die Planung und Errichtung von zukünftigen Gemeinschaftsunterkünften soll im gesamten Stadtgebiet verteilt erfolgen. Um dies zu erreichen, sind ggfs. private Flächen anzumieten bzw. zu pachten oder zu kaufen. Als Richtwert sollen bei der Planung zukünftiger Standorte pro Flüchtling 7,85 qm zu Grunde gelegt werden. Die Wohneinheiten in den Gemeinschaftsunterkünften sollen i.d.R. mit maximal 4 Personen belegt werden.
Die zukünftigen Gemeinschaftsunterkünfte sollen für 100 bis 150 Flüchtlinge geplant werden, in Ausnahmefällen bis zu 200.
In den Gemeinschaftsunterkünften sollen gesonderte Kinderbetreuungsräume und eine Außenspielfläche berücksichtigt werden.
An jedem Standort ist ein Hausmeisterdienst vorzusehen.
- Die Stadt Oberhausen prüft die Umsetzung eines kommunalen Wohnungsbauprogrammes als weiteren Baustein für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei sollen Bundes- und Landesprogramme zur Finanzierung herangezogen werden.
- Sollte der Zustrom an Flüchtlingen die vorgenannten Unterbringungsmöglichkeiten überschreiten, sind nicht mehr benötigte Schul- und Verwaltungsgebäude für einen vorübergehenden Zeitraum zu nutzen.
- Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnungen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.
- Zielbereich Betreuung
Menschenwürdige Unterbringung und garantierte Grundversorgung müssen durch Betreuungsangebote ergänzt werden.
Diese tragen dazu bei, den Alltag der Menschen sinnvoll und aktiv zu gestalten sowie eine tragfähige individuelle Lebensperspektive zu entwickeln.
2.1Neben der Betreuung durch Fachkräfte der Verwaltung kommt hier den Nachbarschaften, ehrenamtlichen Helfern, den Bürgerinitiativen und Verbänden eine besondere Bedeutung zu.
Sinnvollerweise soll dieser Personenkreis bereits bei der Gestaltung von Gemeinschaftsunterkünften eingebunden werden. Die Einbindung von Nachbarschaften, ehrenamtlichen Helfern, Bürgerinitiativen und Verbänden in die sich anschließende Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen – auch in Privatwohnungen – ist für die Integration unerlässlich und muss von der Verwaltung unterstützt werden.
2.2Ein Team von Sozialarbeitern/-pädagogen soll die Begleitung und Betreuung von Flüchtlingen in Privatwohnungen und in den Gemeinschaftsunterkünften sicherstellen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Nachbarschaften, Flüchtlingsinitiativen und den Flüchtlingen selbst. Die Stadt Oberhausen strebt einen Betreuungsschlüssel von 1 : 150 Flüchtlingen an.
2.3Ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache ist die Organisation und Bewältigung des alltäglichen Lebens sowie gewollte Integration nicht möglich. Die Flüchtlingskinder erlernen die deutsche Sprache spielerisch in der Kindertagesstätte und in der Schule. Für die Erwachsenen sind spezielle Angebote nötig.
Über die Integrationskurse der VHS müssen sämtliche angebotenen Förderprogramme bis hin zu den ehrenamtlichen Aktivitäten ausgeschöpft werden.
2.4Die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen stellt uns vor besondere Herausforderungen. Ausreichende Kindertagesstätten und schulische Angebote für die unterschiedlichen Bedarfe sind Grundvoraussetzung für sinnvolle Integrationsbemühungen. Sozialpädagogische, außerunterrichtliche Begleitung der Kinder aber auch eines Teils der Eltern müssen gewährleistet sein.
Gemeinsam mit den Berufskollegs ist eine Konzeption zu erarbeiten, wie Jugendliche in Ausbildungsberufe vermittelt und später in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Die Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit soll für alle ausbildungs- und arbeitsfähigen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angestrebt werden.
2.5Die gesundheitliche Erstversorgung von Flüchtlingen ist durch den Bereich Gesundheitswesen sicherzustellen. Neben der weitergehenden ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung sind zukünftig durch die Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die der besonderen Situation der Flüchtlinge Rechnung tragen.
3.Zielbereich Rückführung
Die Entscheidung über die Rückführung von Flüchtlingen trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Interesse der längerfristig bzw. dauernd bleibenden Menschen ist angesichts der voraussichtlich beschränkt bleibenden Unterbringungsmöglichkeiten eine umgehende Rückführung nach erfolgter Bundesentscheidung unumgänglich.
Anlagen zur Vorlage
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