05.09.2024 - 5.3 Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 306 (inkl. ...

Beschluss:
angehört
Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt,

 

  1.                       das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 306 (inkl. 1. Änderung)
    - Weseler Straße/Försterstraße - (in Kraft seit dem 15.07.1992 bzw. 15.07.1998) im Bereich zwischen Franz-Schröer-Weg und Weseler Straße einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage:  § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

 

  1.                       die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr.394), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.

Reduzieren

Beratung

Herr Laakmann geht kurz auf die Historie dieses sehr alten Bebauungsplanes anhand einer Präsentation ein. In dem jetzt aufzuhebenden Bereich ist 32 Jahre nichts passiert. Die im Bebauungsplan festgesetzte Erschließung ist so nicht hergestellt worden. Durch die Teilaufhebung können jetzt die Erschließungsbeiträge erhoben werden.

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen