05.09.2024 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 744 - Kirchhellener Straße / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- angehört
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 744 - Kirchhellener Straße / Mozartstraße – entsprechend den Ausführungen in der Sachverhaltsdarstellung gemäß Anlage 1 zu verkleinern.
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023, Nr.394).
2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss erklärt sich mit dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 744 - Kirchhellener Straße / Mozartstraße - vom 18.06.2024 gemäß Anlage 2 einverstanden. Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage den Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 744 (inkl. Umweltbericht und planungsbegleitenden Fachgutachten) fertigzustellen, um sodann die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung (inkl. Umweltbericht und planungsbegleitenden Fachgutachten) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen durchzuführen.
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023, Nr.394).
3. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss billigt, dass die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung Sterkrade in der Sitzung am 05.09.2024 nachgeholt wird, damit die Veröffentlichung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 744 - Kirchhellener Straße/Mozartstraße – i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB bereits vor diesem Datum im Amtsblatt der Stadt Oberhausen öffentlich bekanntgemacht und daran anschließend durchgeführt werden kann.
Beratung
Herr Laakmann geht kurz auf die Historie und Änderungen des Bebauungsplanes anhand einer Präsentation ein. Der Beschluss ist bereits im Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss am 20.06.2024 gefasst worden. Heute wird die Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade nachgeholt. Die öffentliche Auslegung endete am 04.09.2024. Es ist schon einmal ein Beschluss zur Veröffentlichung für diesen Bebauungsplan gefasst worden. Aber in einem solchen Verfahren, so auch in diesem Bebauungsplan, muss bei jeder kleinen Änderung ein neues Verfahren zur erneuten Veröffentlichung gestartet werden. An der Planung hat sich insgesamt nicht viel geändert. Es erfolge eine Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, die Nachjustierung der Höhenfestsetzungssystematik und ein Entfall der öffentlichen Verkehrsfläche. Insgesamt hat der Bebauungsplan vom 02.07.2024 bis zum 06.09.2024 ausgelegen. Des Weiteren geht Herr Laakmann auf die Stellungnahmen und den weiteren Ablauf ein.
Da dort viele junge Familien einziehen werden, vermisst Herr Cordes einen Kinderspielplatz in den Planungen.
Laut Herrn Laakmann ist keine Rückmeldung des Kinderbüros für einen Kinderspielplatz erfolgt. Da auch kein weiterer Bedarf festgestellt worden ist, wurde kein Kinderspielplatz in den Planungen berücksichtigt.
Aufgrund des Hinweises von Herrn Brodrick zu dem aus seiner Sicht schlechten Parkplatzangebot in diesem Bereich geht Herr Laakmann kurz auf die Situation ein.
Da die geplante Bebauung sehr nah an das Landschaftsschutzgebiet heranreicht, befürchtet Herr Axt dort zukünftig eine Vermüllung mit Gartenabfällen durch das Neubaugebiet.
Dieser Punkt ist laut Herr Laakmann in der Verwaltung auch diskutiert worden. Da das Baugebiet nicht direkt an das Landschaftsschutzgebiet heranreicht, soll durch eine dichte intensive Bepflanzung eine entsprechende Barriere geschaffen werden.
Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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