01.07.2024 - 43 Vorlage zur Änderung des Kommunalabgabengesetze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 43
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 01.07.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist darauf hin, dass die Drucksache B/17/5324 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der Gruppe BOB im Rat, zustimmend vorberaten worden ist, nachdem die drei Bezirksvertretungen in Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade die Anhörung vollzogen haben.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Real, OB Schranz, Stadtv.Karacelik, Beig. Dr. Palotz und Stadtv. Krey.
Abschließend hält OB Schranz einvernehmlich fest, dass dem Hinweis von Stadtv. Real folgend der Beschlussvorschlag um den Satz ergänzt wird, dass nach maximal drei Jahren eine Evaluation zur Ermittlung der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat – unter Berücksichtigung einer Ergänzung am Ende des Beschlusstextes folgende Beschlüsse:
“Der Rat beschließt, dass die Verwaltung zukünftig freiwillig - anstelle der gesetzlich nicht mehr vorgesehenen Anliegerversammlung - eine offene Beteiligung im Online-Format durchführen wird.
Die Durchführung und Moderation sowie der technische Support werden für die ersten Informationsveranstaltungen an ein externes, auf Digitalisierung spezialisierten Dienstleister Büro vergeben.
Haushaltsmittel im Jahr 2024 stehen wie folgt zur Verfügung:
|
Auftrag |
Bezeichnung |
Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
|
560012010190 |
Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen
|
529152
|
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit |
50.000 EUR |
Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat der Stadt nach drei Jahren eine Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen.“
