01.07.2024 - 45 Zufahrtsregelung auf der Marktstraße in Alt-Obe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen ist die Drucksache B/17/5301 im Umweltausschuss zur Kenntnis genommen und im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der Gruppe FDP im Rat, zustimmend vorberaten worden, teilt OB Schranz mit. Im Anschluss an den Wortbeitrag von Stadtv. Kempkes lässt OB Schranz über die Vorlage der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt beschließt, dass auf der Marktstraße die Zufahrt von der Stöckmannstraße zur Goebenstraße mit versenkbaren Pollern geregelt wird (siehe Abbildung 6). An weiteren Knotenpunkten sollen Stilpfosten den Durchgangsverkehr auf der Marktstraße zwischen der Paul-Reusch-Straße und der Friedrich-Karl-Straße verhindern.

 

Hierfür entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 Euro für die versenkbaren Poller. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 30.000 € für Stilpfosten und die erforderlichen Tiefbauarbeiten. Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht bei der Haushaltsanmeldung 2024 berücksichtigt.

 

Sofern sich durch etwaige Einsparungen, beispielsweise aufgrund von günstigeren Ausschreibungsergebnissen, oder durch notwendige Maßnahmenverschiebungen freies Investitionsbudget im Rahmen des Straßenbauprogrammes (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) ergibt, kann/soll die Zufahrtsregelung noch im Haushaltsjahr 2024 umgesetzt werden. Andernfalls werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für das Jahr 2025 angemeldet.”

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1003549&selfaction=print