01.07.2024 - 21 4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass diese und alle weiteren Verordnungen über das beantragte Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 im Umweltausschuss ohne Votum vorberaten worden sind.

Es folgt ein Wortbeitrag von Stadtv. Karacelik, bevor OB Schranz zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag aufruft.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat – folgenden Beschluss:

 

“Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2024“.“

 

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Anlagen zur Vorlage