01.07.2024 - 17 Übernahme von Trägeranteilen und Mietkosten zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 01.07.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Aslinur Can
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgende Beschlüsse:
“Der Rat der Stadt beschließt, dass
- auf Antrag der freien Träger von Kindertageseinrichtungen bis zu 80% der gesetzlich geregelten Trägeranteile übernommen werden können. Ab einer beantragten Übernahme von mehr als 40 % ist als Nachweis der Bedürftigkeit zusätzlich ein Finanzplan einzureichen.
- bei bestehenden Mietverhältnissen auf Antrag der freien Träger von Kindertageseinrichtungen 100% des gesetzlich geregelten Trägeranteils bezogen auf den prozentualen Eigenanteil des Trägers sowie den Abzugsbetrag der Mietkostenpauschale übernommen werden können. Mit der Beantragung ist ein Finanzplan einzureichen.
- beim Neubau von Kindertageseinrichtungen auf Antrag der freien Träger von Kindertageseinrichtungen der Differenzbetrag zwischen der gesetzlich geregelten Mietkostenpauschale pro Quadratmeter und bis zu 15 Euro pro Quadratmeter übernommen werden kann. Dies gilt für Erhalt und Neuschaffung von Plätzen. Mit der Beantragung sind ein Finanzplan sowie der Mietvertrag einzureichen.
Die Finanzierungsalternativen 1 bis 3 können je nach Bedarf genutzt und kombiniert werden.
Die Regelungen gelten ab dem Kindergartenjahr 2024/25 und sind bei Veränderungen beim Finanzierungsanteil des Landes anzupassen.
Alle bisher bestehenden Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen, bis auf die befristeten Platzausweitungen, werden hiermit aufgehoben. Die Regelungen zur Anschubfinanzierung werden mit diesem Beschluss angepasst.
Die Mehrbelastung für den Zeitraum 01.08.2024 bis 31.12.2024 in Höhe von 809.000,00 Euro wird beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Mehrbelastungen für die Folgejahre in Höhe von 1.941.600 Euro werden bei der Haushaltsplanung 2025 ff. entsprechend berücksichtigt. Da es sich hier um ein Antragsverfahren handelt, wurde die Mehrbelastung mit einem Mittelwert berechnet.
Deckungsvorschlag:
Keine Deckung und daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit wodurch die Erreichung der geplanten Jahresergebnisse 2024 ff. gefährdet ist.”
