01.07.2024 - 18 Berufung der Stadtschulpflegschaft in den Schul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 01.07.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Torben Schuster
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt folgende Ziffer 1. der Drucksache B/17/5375 zur Kenntnis:
“1. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bitte der Stadtschulpflegschaft Oberhausen (SSP OB) zur Aufnahme einer durch sie benannten Vertretung im Sinne des § 85 Abs. 2 i. V. m. § 72 Abs. 4 SchulG NRW zur ständigen Beratung im Schulausschuss zur Kenntnis.“
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
“2. Der Rat der Stadt beruft für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 – 2025
Frau Daniela Heimann
als Vertreterin der SSP OB zum beratenden Mitglied gem. § 85 Abs. 2 SchulG NRW“
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:
“3. Der Rat der Stadt beruft für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 – 2025
Herrn Martin Bechberger
als Vertreter der SSP OB zum stellvertretenden beratenden Mitglied in den Schulausschuss der Stadt Oberhausen.“
