01.07.2024 - 4 Jahresabschluss 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz teilt mit, dass im HFA über die drei Absätze der Drucksache B/17/5405 jeweils einzeln beraten worden ist.

Der erste und der zweite Absatz des Beschlussvorschlags ist jeweils von den Mitgliedern des HFA zur Kenntnis genommen und der dritte Absatz ist mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion sowie der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden.

Stadtv. Karacelik beantragt auch für die heutige Beschlussfassung im Rat der Stadt eine getrennte Abstimmung über die Absätze des Beschlussvorschlags. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt folgenden Absatz eins der Drucksache B/17/5405 zur Kenntnis:

 

“Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 101 GO.”

 

Der Rat der Stadt nimmt folgenden Absatz zwei der Drucksache B/17/5405 zur Kenntnis:

 

“Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 (siehe 5.6.1.1) zur Kenntnis.“

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

“Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 (siehe 5.6.1.2) zu.“

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1003516&selfaction=print