20.06.2024 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 744 - Kirchhellener Straße / ...

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Beratung

Herr Laakmann hält einen kurzen Vortrag zum Bebauungsplan.

 

Herr Real stellt die Frage nach dem Unterschied im Nutzungsspektrum in einem reinen Wohngebiet gegenüber einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Herr Laakmann beantwortet die Frage, dass in einem allgemeinen Wohngebiet ein größeres Nutzungsspektrum, wie z.B. Kleingewerbe, Kitas und Büros möglich sind. In einem reinen Wohngebiet sind die aufgeführten Nutzungen nicht möglich.

 

Herr Palotz führt aus, dass in dem B-Plan ein Nahwärmekonzept umgesetzt werden soll, Herr Laakmann ergänzt die Vorhaltung von Versorgungstrassen.

 

Herr Brodwick stellt Fragen zu dem vorhandenen Altbestand und der Geschosshöhe im Plangebiet WA 9.

 

Herr Laakmann antwortet auf die Geschosshöhe mit 2 ½ und dass der Neubestand Flachdächer erhält mit Begrünung und einer optionalen Möglichkeit die Dächer mit Photovoltaik auszustatten. Den Altbestand umgibt zukünftig eine begrünte Schotterrasenfläche mit der Möglichkeit zur Befahrbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die jedoch durch Poller reglementiert werden.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss fasst gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Fraktion Linke Liste mit großer Mehrheit folgenden Beschluss:

 

1.  Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 744 - Kirchhellener Straße / Mozartstraße – entsprechend den Ausführungen in der Sachverhaltsdarstellung gemäß Anlage 1 zu verkleinern.

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023, Nr.394).

 

2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss erklärt sich mit dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 744 - Kirchhellener Straße / Mozartstraße - vom 18.06.2024 gemäß Anlage 2 einverstanden. Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage den Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 744 (inkl. Umweltbericht und planungsbegleitenden Fachgutachten) fertigzustellen, um sodann die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung (inkl. Umweltbericht und planungsbegleitenden Fachgutachten) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen durchzuführen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023, Nr.394).

 

3.  Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss billigt, dass die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung Sterkrade in der Sitzung am 05.09.2024 nachgeholt wird, damit die Veröffentlichung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 744 - Kirchhellener Straße/Mozartstraße – i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB bereits vor diesem Datum im Amtsblatt der Stadt Oberhausen öffentlich bekanntgemacht und daran anschließend durchgeführt werden kann.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1003436&selfaction=print