07.09.2015 - 3.1 Antrag gemäß § 24 GO NRW hier: Geltendmachung v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Schranz schlägt vor, die Textziffer 2 wie folgt zu ergänzen: Der zweiten Satz sollte um den Halbsatz: „mit der Bitte, die Rechtmäßigkeit der erhöhten Mahngebühren zu prüfen" ergänzt werden.

Stadtv. Karschti befürwortet die Kompromisslösung. Er hält sie zumindest für ein Signal.

Beig. Motschull hat den Satz so verstanden, dass die Vorstände über den Ratsbeschluss informiert werden sollen.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1.Der Hauptausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Antrag nach § 24 GO NRW vom 06.07.2015 zur Kenntnis.

 

2.Der Hauptausschuss beschließt, dem Antrag nicht zu entsprechen. Der Antrag betrifft keine Angelegenheit der Stadt Oberhausen. Der Hauptausschuss beauftragt den Oberbürgermeister, die Antragsschrift an  die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), Gelsenkirchen, sowie die evo AG weiterzuleiten, mit der Bitte um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe der Gebühren weiterzuleiten."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=100257&selfaction=print