07.09.2015 - 2.2 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsste...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Stadtv. Karschti verweist auf die Zeilen 89 - 93 der Drucksache. Danach haben sich der Evang. Kirchenkreis, die Kath. Stadtkirche und die Industrie- und Handelskammer zu den im Jahr 2016 vorgesehenen Sonn- und Feiertagsöffnungen nicht geäußert.

Beig. Motschull teilt mit, dass es eine Stellungnahme der Kath. Stadtkirche gibt. Er wird darauf hinwirken, dass auch die Stadt eine Kopie des Schreibens erhält.

Stadtv. Dr. Goeke zeigt auf, dass die Linke.Liste die vermeintlichen Gründe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen nicht mitträgt. Durch eine solche Vereinbarung wird die Teilhabe am sozialen, kulturellen und religiösen Leben gestört.

Stadtv. Große Brömer ergänzt die Ausführungen von Beig. Motschull mit dem Hinweis, dass Institutionen sich seinerzeit auf einen einheitlichen Kompromiss geeinigt haben und deshalb zum Teil keine Mitteilungen mehr machen.

 

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache Nr. B/16/1025-01 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage