11.06.2024 - 3.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
Reduzieren

Beschlussvorschlag

  • Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den aktuellen Sachstand des Stadtentwicklungsprozesses sowie das geplante weitere Vorgehen zur Kenntnis.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Baustein „Vision, Leitziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung“ im Sinne des § 1 Abs (6) Nr. 11 BauGB.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung der Bausteine des Stadtentwicklungsprozesses.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen mandatiert das „Themenjahrs Wohnen 2024/25“ und beauftragt den Bereich 4-5 mit der Durchführung.

 

Reduzieren

Beratung

Nach der Beantwortung von Nachfragen durch Herrn Pagel kündigt Frau Stadtverordnete Opitz für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Reduzieren

Beschluss

Der Sportausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage