27.06.2024 - 3 Neues Kommunales Finanzmanagement; Bericht über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Schmidt und Herr Stadtv. Brodrick bedanken sich bei der Rechnungsprüfung und der Verwaltung für den vorliegenden Bericht, der nur noch zwei Hinweise und eine Feststellung enthält. Die Richtigkeit der seinerzeit gemeinsam getroffenen Vereinbarung, möglichst viele Sachverhalte bereits auf der Arbeitsebene zu klären, hat sich wieder einmal bestätigt.

 

Zu der Feststellung bei der Bilanzposition „Anlagen in Bau“ erklärt Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras, dass der Buchungsrückstand sowohl auf fehlende Schlussrechnungen als auch auf Personalmangel zurückzuführen ist. Bei dem Sonderfall „Dachgewächshaus Jobcenter“ muss zunächst noch geklärt werden, ob der zu aktivierende Betrag überhaupt bei der Stadt oder bei der neu zu gründenden Immobiliengesellschaft verbucht werden soll. In diesem Zusammenhang muss auch die Problematik der Grunderwerbssteuer berücksichtigt werden. Entscheidungen dazu sollen noch im Laufe des Jahres 2024 getroffen werden.

 

Auf eine Nachfrage von Herr Stadtv. Lange erläutert Herr Thönissen, dass bei einer Jahresabschlussprüfung nicht vorrangig einzelne Rechnungen, sondern in erster Linie die Bilanz und die Ergebnisrechnung im Gesamtzusammenhang mit den in der Finanzrechnung abgebildeten Finanzströmen geprüft werden.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, bittet der Vorsitzende Herr Stadtv. Bischoff um Abstimmung über die Vorlage (Drucksache Nr. B/17/5351).

 

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Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD- Fraktion folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2022 durch die örtliche Rechnungsprüfung und schließt sich dem dort formulierten Bestätigungsvermerk an. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 96 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festzustellen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt hinsichtlich des Jahresüberschusses zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 in Höhe von 2.027.074,61 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4.23).

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1002245&selfaction=print