13.05.2024 - 18 Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen am F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
22. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 13.05.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:
- “Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
- Der Rat der Stadt beschließt den Kauf und die Aufstellung einer Raumzellenanlage mit 6 Klassenräumen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 2.062.500 EUR.
Mittel sind wie folgt im investiven Haushalt 2024 angemeldet worden:
Finanzstelle 330003010400141 – Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
HH 2024 HH 2025 HH 2026 HH 2027
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7831.00 Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen > 800 E |
1.750.000 |
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7851.00 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
700.000 |
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Im Haushalt 2024 sind zum Kauf für vier Klassenräume als Raumzellenanlage 653.000 EUR vorgesehen, so dass noch ein Budget in Höhe von 1.097.000 EUR zur Verfügung steht. Vom bisherigen Ansatz für Baukosten sind 266.500 EUR gebunden. Für die Planungskosten, den Abbruch der abgängigen Pavillons und die Erschließung der neuen Raumzellenanlage stehen in 2024 noch 433.500 EUR zur Verfügung.
Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2024 ff. noch keine Kostenberechnung und damit kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur Kostenannahmen für 2024 veranschlagt.
Die aktuellen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung in Höhe von 2.062.500 EUR liegen somit höher als der verfügbare Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 1.530.500 EUR. Der ausstehende Betrag von 532.000 EUR wird im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 eingestellt.”
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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481,6 kB
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