13.05.2024 - 12 Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht auch an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für die Aufnahme in die Vorschlagsliste nach den Bestimmungen des § 28 S. 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich ist. Nachdem er auch an dieser Stelle unwidersprochen festgestellt hat, dass es keine Wortmeldungen gibt, lässt er über die Drucksache B/17/5230 abstimmen.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und damit mit der nach § 28 VwGO erforderlichen Mehrheit, folgende Beschlüsse:

 

„Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt, die in der Anlage 2 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Oberhausen für die Wahl der fünfzehn ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf aufzunehmen.“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1001813&selfaction=print