13.05.2024 - 11 Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz merkt an, dass für die Aufnahme in die Vorschlagsliste nach den Bestimmungen des § 28 S. 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich ist. Nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass es keine Wortmeldungen gibt, lässt er über die Drucksache B/17/5231 abstimmen.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und damit mit der nach § 28 VwGO erforderlichen Mehrheit, folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt, die in der Anlage 2 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Oberhausen für die Wahl der vier ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster aufzunehmen.”

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage