25.04.2024 - 4.1 Zuschuss für bürgerschaftliche Aktivitäten an d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ingendoh stimmt für die CDU-Fraktion dem Antrag grundsätzlich zu und verweist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Rates unter dem TOP 19.5 – Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der GO – Förderung von Stadtteilzentren – mit der Drucksachen-Nr. A/17/4587-01 in der Sitzung vom 18.03.2024. Zukünftig muss darauf geachtet werden, dass zum Beispiel eine anspruchsberechtige Interessengemeinschaft nicht finanzielle Mittel aus den Haushaltspositionen „Förderung von Stadtteilzentren“ und „Zuschüsse für bürgerschaftliche Aktivitäten“ erhält.

 

Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Cordes dem Antrag zu.

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Beschluss

Der Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt, folgenden Betrag im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten in Stadtteilzentren zur Verfügung zu stellen:

 

BürgerInteressenGemeinschaft Biefang - Nikolausfest

400,00 EUR

 

Mittel für die Bezuschussung stehen bei dem Produkt 021801/Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle, Auftrag 242002180100/Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade, Sachkonto 531800/Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2024 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage