25.04.2024 - 1.7 Bildung von Eingangsklassen an den Oberhausener...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Krey (SPD) führt aus, dass die Vorlage deutlich die schwierige Situation an den Grundschulen widerspiegelt und dankt den Grundschulen für Ihr Engagement. Herr Krey hinterfragt, ob aufgrund der deutlich mehr gebildeten als abgehenden Klassen der Schulraum letztes Jahr nicht erschöpfend genutzt wurde, da dieses Jahr trotz erhöhter Klassenbildung nur eine Schulraumzelle angeschafft wird.

 

Frau Glauch (Die Linke) merkt an, dass es im zentralen Schulverwaltungsprogramm Schild-​NRW mehr Kinder gibt als in der dargelegten Statistik. Zudem verweist Frau Glauch auf den kommunalen Richtwert, nach dem aus ihrer Sicht mehr Klassen hätten gebildet werden müssen. Sie verweist auf ihren Antrag unter Punkt 2.1

 

Frau Barzel antwortet, dass nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW ein kommunaler Richtwert gebildet wurde, welcher die absolute Obergrenze der Klassenanzahl darstellt. Die Klassenbildung erfolgt in Absprache zwischen der unteren (zuständigen) Schulaufsicht, den Grundschulen sowie dem Bereich Schule. Dabei sind neben den vorhandenen Raumkapazitäten vor allem die zur Verfügung stehenden Lehrpersonalkapazitäten entscheidend. Ziel ist es zudem, den Schülerinnen und Schüler im Sinne der Regelung „kurze Beine, kurze Wege“ einen möglichst wohnortnahen (2 km-Radius vom Wohnort entfernt) Schulbesuch zu ermöglichen. 

 

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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