17.04.2024 - 6 Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Enga...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtv. Schmidt bittet darum zukünftig - wie auch schon im Beirat für Menschen mit Behinderungen und im Kulturausschuss angemerkt - den Bearbeitungsstand und auch die Ablehnungsgründe aufzunehmen. Zudem möchte sie wissen, wann mit einer Neuauflage des Förderprogrammes zu rechnen sei. Frau Costecki erläutert, dass die Änderungswünsche zum Bearbeitungsstand bereits in der Anlage eingefügt wurden und sagt zu, den Ablehnungsgründe für die nächste Förderphase aufzunehmen. Für die schnelle Umsetzung bedankt sich Frau Stadtv. Schmidt.  Zu den Ablehnungsgründen führt Frau Costecki die Bindung an das Schwerpunktthema des jeweiligen Förderzeitraumes an, welches für 2023 „Nachhaltigkeit“ war. Durch die Verknüpfung des Schwerpunktthemas mussten daher einige Projekte abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung erfolgt jedoch eine Beratung, ob ggf. andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. Ein weiterer Ablehnunggrund ist eine erneute Antragstellung des gleichen Trägers. Gemäß den Förderrichtlinien darf ein Träger nur einmalig einer Förderung erhalten. Diese Regelung ist besonders für große Träger, wie z.B. die Lebenshilfe schwierig. Aber die Fördervorgaben des Landes sehen diese Regelung vor. Zu einer erneuten Förderphase im Jahr 2024 liegen bislang noch keine Informationen vor. 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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