18.03.2024 - 14 Leitbild der Stadt Oberhausen für die Entwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass er gemeinsam mit dem Beig. Dr. Palotz im Vorfeld der Ratssitzung zu dieser Angelegenheit eine Liste mit einer großen Anzahl von Unterschriften in Empfang genommen hat.

Anschließend informiert er darüber, dass die Drucksache im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat zustimmend vorberaten worden ist, nachdem die Bezirksvertretung Sterkrade die Anhörung vollzogen hat.

Es folgen Ausführungen von Stadtv. Axt, Frau Stadtv. Hansen, Stadtv. Lange, Stadtv. Osmann, Stadtv. Real, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Karacelik und Stadtv. Hoff.

Danach lässt OB Schranz über die Drucksache abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat - folgende Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt

 

a) nimmt das Leitbild der Stadt Oberhausen für die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Zeche Sterkrade (Zukunft.Quartier.Sterkrade) gemäß Anlage 1 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser planerischen Grundlage mit der Durchführung eines öffentlichen Bürgerbeteiligungsverfahrens gemäß dem Verfahrensvorschlag nach Anlage 2, Zeche Sterkrade - Prozessbegleitung & Prozessarchitektur.

b) nimmt die in diesem Zusammenhang zwischen den Vertragspartnern (Stadt Oberhausen, RAG Montan Immobilien GmbH, AREAL Wohnentwicklung GmbH & Co.KG) geschlossene Planungsvereinbarung gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.

c) beauftragt die Verwaltung, nach Durchführung des unter a) benannten Beteiligungsverfahrens die Maßgaben und Anregungen der Öffentlichkeit zu dokumentieren und zu prüfen, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Eingaben auf das planerische Leitbild Zukunft.Quartier.Sterkrade zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Zeche Sterkrade haben. Die aus diesem Prozess nachgelagerte hervorgehende städtebauliche Rahmen- planung, ggf. mit Darstellung von Entwicklungsszenarien, ist den politischen Gremien zur weiteren Beschlussfassung als städtebauliches Entwicklungskonzept vorzulegen. Im Rahmen dieser Wiedervorlage ist ebenfalls darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens Nr. 595 B - Von-Trotha-Straße / Alsbach (Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2007, bekanntgemacht am 02.05.2007) fortgeführt werden kann."

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Anlagen zur Vorlage