18.03.2024 - 8 Genehmigung der Eilentscheidung über die Angebo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass der vorangegangenen Eilentscheidung im HFA mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion zugestimmt worden ist.

Heute geht es um die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig - bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion - folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende am 11.03.2024 durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Eilentscheidung (Drucksache-Nr. B/17/4522-01):

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2024/25 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

2. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2024/25 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 191.115,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt wurden.

 

3. Insgesamt sind 293 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen im Kindergartenjahr (KJ) 2024/25 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) tätig.

 

4. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2024 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

 

5. Die Beschlüsse vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) und 26.04.2023 (Drucksache B/17/3341-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz werden fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.

 

6. Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2024 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 59.008.460,- EUR berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2024 sind beim Auftrag 310106010104 - Tagespflege unter der Kostenart 414200 - Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von insgesamt 1.641.600,- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 17.740.400,- EUR berücksichtigt.“

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7899&TOLFDNR=181663&selfaction=print