29.01.2024 - 2.1 Ansiedlung von DecathlonBerichterstatter: Beig....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Beig. Motschull berichtet, dass die Stadt Bottrop gegen die nicht zugelassene Revision aus der 2. Gerichtlichen Instanz eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht hat und diese am 8. Dezember positiv entschieden worden ist. Es sei nunmehr zu klären, ob ein materieller Anspruch gegen das Einzelvorhaben im ungeplanten Innenbereich bestehe. Dieser Abwehranspruch ergebe sich aus § 2 Abs. 2 S. 1 des Baugesetzbuches.

 

Die Frage von Stadtv. Kempkes beantwortet Beig. Motschull.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

 

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