16.12.2024 - 4 Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerliche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/6005 ruft OB Schranz den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/6173 auf.

Er merkt an, dass die Verwaltungsdrucksache im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

Stadtv. Noldus begründet den Antrag für die AfD-Fraktion. Es folgen weitere Wortbeiträge durch Stadtv. Karacelik, Stadtv. Noldus und Frau Stadtv. Marx, bevor OB Schranz zuerst über die Antragsdrucksache A/17/6173 der AfD-Fraktion und danach über die Verwaltungsvorlage abstimmen lässt. Die Abstimmungsergebnisse sind beim jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, den politischen Jugendorganisationen folgende Zuschüsse für das Jahr 2025 zu gewähren.

 

Organisation

Sitze im Rat

Sockelbetrag

Betrag nach Sitzen

Summe

JU

19

1.534,00 EUR

5.198,05 EUR

6.732,05 EUR

JUSOS

19

1.534,00 EUR

5.198,05 EUR

6.732,05 EUR

Linksjugend

3

1.534,00 EUR

820,74 EUR

2.354,74 EUR

JULIS

2

1.534,00 EUR

547,16 EUR

2.081,16 EUR

Summe

43

6.136,00 EUR

11.764,00 EUR

17.900,00 EUR

 

Erläuterungen zur Tabelle:

 

JU: Junge Union Oberhausen  Jugendorganisation der CDU

JUSOS: Jungsozialisten in der SPD Jugendorganisation der SPD

Linksjugend Oberhausen   Jugendorganisation der LINKE.LISTE

JULIS: Junge Liberale   Jugendorganisation der FDP

 

 

Die Haushaltsmittel stehen bei Produkt 010101 (Politische Gremien), Auftrag 810001010103 (Bildungsarbeit), Sachkonto 531822 (Zuschüsse an übrige Bereiche, staatsbürgerliche Bildungsarbeit) zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2025 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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