09.12.2024 - 2.2 Deichaufsichtliche Genehmigung für den Bau eine...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Beig. Dr. Palotz berichtet, dass für die Stadt Oberhausen eine Deichaufsichtliche Genehmigung für den Bau eines Deichverteidigungsweges und einer landseitigen Berme ergangen ist und geht dann näher auf den Bescheid ein. Der Ruhrdeich ist in drei Bauabschnitte unterteilt: Bauabschnitt 0 (BA 0) im Bereich des Biotops, Bauabschnitt 1 (BA 1) im Bereich Am Ruhrufer (von Biotop bis Bahnlinie) und Bauabschnitt 2 (BA 2) im Bereich Ruhrpark (von Bahnlinie bis Stadtgrenze Mülheim).

 

BA1

Im Zuge der Konkretisierung der Planung mussten die Mittelansätze und die zeitliche Disposition angepasst werden.

 

BA2

Nach Planfeststellung des 1. BA war es das ursprüngliche Vorhaben, direkt in die Planung der Deichsanierung im 2. BA einzusteigen. Durch das Hochwasser an Weihnachten 2023 wurde der Bau eines Deichverteidigungsweges in diesem Abschnitt des Ruhrdeiches forciert. Dieser war bis dato nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Im Laufe der Planung des Deichverteidigungsweges mussten Rodungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen (inkl. Suchschürfe aufgrund kreuzender Leitungen) durchgeführt und ein Gutachten sowie eine Planung erstellt werden. Für den Bau des Deichverteidigungsweges mussten Haushaltsgelder für 2025 angemeldet werden, die bis dahin nicht vorgesehen waren.

 

BA0

Im Zuge der letzten Deichschau hat die Bezirksregierung Düsseldorf statuiert, dass der Bewuchs im Bereich des BA0 in seiner derzeitigen Form nicht weiterbestehen darf und auf Grundlage dieser Feststellung mitgeteilt, dass der Bewuchs samt Wurzelwerk entweder gemäß den technischen Regeln für Deichanlagen durch Rodungsarbeiten zu entfernen oder der Deich in diesem Bereich aus der Unterhaltungs- und Wiederherstellungspflicht zu entlassen ist. Eine Firma wurde beauftragt, ein Gutachten über die geologische und hydrogeologische Situation des Deichabschnittes 0 und des umliegenden Hinterlandes im Hinblick auf verschiedene Bemessungswasserstände zu erstellen. Eventuell wird im Nachgang von der zuständigen Behörde noch ein hydraulisches Grundwasser- und Überschwemmungsmodell verlangt. Aufgrund der somit gewonnenen Erkenntnisse wird zu entscheiden sein, wie die Stadt Oberhausen weiter vorgehen möchte. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

 

1. Der Deich im BA0 wird nicht entwidmet. Im Rahmen der Unterhaltungs- und Wiederherstellungspflicht werden die Bäume auf und an dem Deich entfernt (Rodungsarbeiten - Kostenschätzung ca. 600.000,00 EUR)

 

2. Es wird ein Antrag auf Entlassung aus der Unterhaltungs- und Wiederherstellungspflicht bei der Bez.Reg. eingereicht. Gemäß Gutachten der Fa. Borchert sind für den Fall von Hochwasser dann weitere Maßnahmen erforderlich. Bei einer Entwidmung des Deichabschnittes sollten daher Planungen erfolgen, die im Notfall einen lokalen, objekt-spezifischen Hochwasserschutz, zum Beispiel durch mobile Hochwasserschutzsysteme oder Vorhalten von Sandsackressourcen, gewährleisten.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.