09.12.2024 - 4.1 Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze ab dem 01...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 09.12.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert vorberaten
Beratung
1. Beig. und StK Tsalastras stellt die Alternativen im Beschlussvorschlag vor und spricht sich für den einheitlichen Hebesatz aus.
Die Frage von Stadtv. Hoff wird von 1. Beig. und StK Tsalastras beantwortet.
Zur Herbeiführung eines Abstimmungsergebnisses lässt OB Schranz über beide Optionen getrennt abstimmen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – berät die Alternative 1 und damit die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes der Grundsteuer B mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion sowie der Gruppe BOB im Rat – ablehnend vor.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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358,8 kB
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