05.12.2024 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 75...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 759 – Gesamtschule Knappenstraße – einverstanden. Er beschließt dessen Veröffentlichung nebst Begründung.

 

Gesetzliche Grundlagen:  § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

 

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Beratung

Herr Hülsebusch beantwortet die Fragen von Herrn Gadde.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 759 – Gesamtschule Knappenstraße – einverstanden. Er beschließt dessen Veröffentlichung nebst Begründung.

 

Gesetzliche Grundlagen:  § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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