21.11.2024 - 3 Projektvorstellung DoHa
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
22. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Zusätze:
- Open Grid Europe GmbH Herr Graßmann - Mündlicher Bericht –
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 21.11.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Graßmann von der Open Grid Europe stellt das Wasserstoffleitungsneubauprojekt Dorsten – Hamborn (DoHa) anhand einer Präsentation (s. Anhang) vor.
Dieses ist ein wichtiger Bestandteil der Initiative GET H2, welche den Kern einer bundesweiten Wasserstoffinfrastruktur bilden soll.
Aktuell werden zahlreiche Wasserstoffprojekte initiiert, um die Abhängigkeit von Erdgas zu reduzieren und bis 2040 bzw. 2045 komplett unabhängig zu sein.
Die Leitungslänge wird insgesamt 39 km betragen, wovon 8 km in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster fallen und 31 km in den Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bisher sind nach Beendigung des Raumordnungsverfahrens die Antragstellung und die Offenlage des Planungsfeststellungsverfahrens abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 folgt der Erörterungstermin zu den Eingaben mit einer finalen Abwägung durch die Bezirksregierungen.
Auf Nachfrage von Herrn Köster erklärt Herr Graßmann, dass die zunehmende Feuchtigkeit kein Problem für den geplanten Trassenbau darstellt und die Querung der Emscher im Bereich der Bundesstraße 8 (B8) außerhalb des Oberhausener Stadtgebiets erfolgen wird.
Die Leitungsverlegung hat laut UVP und LBP keine direkte bzw. indirekte Auswirkung auf die Naturschutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete sind betroffen und für diese wird eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Oberhausen beantragt. Der Arbeitsstreifen wird in Waldgebieten auf 21 m reduziert.
Die Leitungsverlegung der 8 km soll im Jahr 2026 erfolgen. Die 31 km im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf sollen 2027 verlegt werden. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich Ende 2027 erfolgen.
Frau Schiemanowski bedauert, dass der Waldausgleich für den Eingriff im Landschaftsschutzgebiet 1.2.3 „Hühnerheide & Waldhuck“ nicht auf dem Oberhausener Stadtgebiet erfolgen wird.
Herr Graßmann erklärt, dass dies keinen finanziellen Hintergrund hat, sondern keine entsprechend große Waldausgleichsfläche in Oberhausen gefunden werden konnte.
Frau Podworni-Michael kritisiert, dass die Verbesserung der Wasserstoffinfrastruktur zulasten der Natur der Oberhausener Bürger/innen geht und appelliert an die politischen Vertreter/innen über entsprechende Beschlüsse Flächen für den Waldausgleich bereitzustellen.
Herr Bandel antwortet, dass derzeit an einem Konzept zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen gearbeitet wird.
Herr Filarsky bedankt sich zunächst für die ausgesprochen kooperative Zusammenarbeit mit der OGE und erkundigt sich zusätzlich, warum die Zahlung von Ersatzgeldern in diesem Fall nicht in Betracht gezogen wird, um der Fachverwaltung die Möglichkeit zu geben, Bäume auf dem Stadtgebiet zu pflanzen.
Herr Weiher erklärt, dass die Zahlung von Ersatzgeld das letzte mögliche Mittel der gesetzlichen Kompensationsabfolge darstellt. Zuvor müssen mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z. B. Inanspruchnahme von Ökokonten) ausgeschöpft werden. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt die Vorhabensträgerin mit dem Ausgleich im entsprechenden Landschaftsraum nach.
Herr Bandel argumentiert, dass es aus klimatischer Sicht unerheblich ist, ob die Kompensation im Stadtgebiet von Oberhausen oder in einem benachbarten Gebiet erfolgt.
Frau Podworni-Michael weist darauf hin, dass in Sterkrade drei ehemalige Industrieflächen für die Wohnbebauung vorgesehen sind. Sie äußert Unverständnis darüber, dass an diesen Standorten kein Wald angelegt wird, insbesondere vor dem Hintergrund der rückläufigen Bevölkerungszahlen in Oberhausen.
Anlagen
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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