18.11.2024 - 27 Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert darüber, dass die Bezirksvertretungen in Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade die Anhörung vollzogen haben.

Im Betriebsausschuss der SBO und im Haupt- und Finanzausschuss ist die Drucksache B/17/5306 ohne Votum und im Umweltausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden. Nach Wortbeiträgen von Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Lütte, Stadtv. Dr. Schröer-Tebbe, Stadtv. Karacelik und Beig. Jehn nimmt die Verwaltung den Hinweis mit, zukünftig in dieser Angelegenheit auch eine Beteiligung des Integrationsrates vorzusehen. Anschließend lässt OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. das auf Basis der Bedarfsermittlung der Friedhofsplaner GmbH, Münster, aufgestellte Friedhofsentwicklungskonzept 2024 ff. (FEP) gemäß Punkt 3 dieser Vorlage.
  2. Verwaltung und SBO Servicebetriebe Oberhausen werden mit der Vorbereitung der Einführung der neuen Grabarten beauftragt.
  3. Verwaltung und SBO werden beauftragt,
    1. die zur Umsetzung des Konzeptes notwendigen Satzungsanpassungen und
    2. die aus der Realisierung des FEP resultierenden Anpassungsbedarfe an der städtischen Gebührensatzsatzung

vorzubereiten und dem Rat der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Für alle Investitionen, welche über die Herrichtung neuer Grabfelder hinausgehen (z. B. Indoor-Kolumbarium), sind separate Einzelbeschlüsse herbeizuführen; die übrigen notwendigen Investitionsbudgets sind in den zukünftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen (ab 2025).
  2. Die SBO werden beauftragt, auf Basis des FEP 2024 ff. aus den Mitteln des Wirtschaftsplans eine Friedhofsbroschüre zu den kommunalen Friedhöfen und den angebotenen Bestattungsformen aufzulegen sowie die bestehende Internetpräsenz anzupassen und zu modernisieren.