11.11.2024 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Beig. Motschull, Beig. Dr. Palotz sowie Stadtv. Brodrick, der von Stadtv. Look vertreten wird. BM Nakot wird verspätet an der Sitzung teilnehmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind.

 

Anwesend sind 21 stimmberechtigte Ausschussmitglieder und der Oberbürgermeister. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

 

Die Einladung ist den Mitgliedern am 31.10.2024 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

Zu TOP I/2 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) sowie zu TOP II/1 Berichte aus den Dezernaten (mündlich) im nichtöffentlichen Teil liegen keine Berichte vor.

 

Zu TOP I/3 „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte“ liegen ebenfalls keine Berichte vor.

 

Am 04.11.2024 ist im Ratsinformationssystem die Drucksache B/17/5938 - Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen an die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) – Leistungsentgelt 2024 endgültig freigegeben worden. Bei der Drucksache hat eine Prüfung ergeben, dass die Voraussetzungen für eine nichtöffentliche Beratung nicht erfüllt sind, sodass OB Schranz vorschlägt, die Drucksache unter TOP 6 im öffentlichen Teil zu beraten. Durch die neue Sortierung verschieben sich die nachfolgenden TOPs entsprechend.

 

Am 04.11.2024 wurden im Ratsinformationssystem folgende Drucksachen endgültig freigegeben:

 

- B/17/5912 – Auswirkungen des 3. NKF Weiterentwicklungsgesetzes auf die Beteiligungen der Stadt Oberhausen (TOP 5),

- B/17/5564 - Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren - Creative City" - hier: Zustimmung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (in der Einladung noch unter TOP 7, nun TOP8)

 

Die Beratungsgegenstände waren alle in der Einladung sichtbar.

 

Am 04.11.2024 hat die SPD-Fraktion mit der Drucksache A/17/5962 einen Antrag auf Sachdarstellung eingereicht. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 23.1 vor.

 

Ebenfalls am 04.11.2024 hat mit der Drucksache A/17/5963 die CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Beratungsgegenstand „Personalausweitung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und striktere Umsetzung überarbeiteter Verwarn- und Bußgeldkataloge“ eingereicht. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 23.2 vor.

 

Zudem hat die Verwaltung mit der Drucksachen-Nr. B/17/5945 eine Darlehensaufnahme vorbereitet. Der Beratungsgegenstand war in der Einladung im nichtöffentlichen Teil sichtbar und der Inhalt ist am 08.11.2024 endgültig freigegeben worden. Die Tagesordnung kann analog gemäß § 48 Abs. 1 GO NRW durch Beschluss des Ausschusses erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind. Das ist bei der vorliegenden Darlehensaufnahme mit der Drucksachen-Nr. B/17/5963 der Fall. Die Alternative wäre hier eine Dringlichkeitsentscheidung.

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.