06.11.2024 - 6 Eilentscheidung über den Lärmaktionsplan Oberha...

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Beschlussvorschlag

Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach eingehender Abwägung, die zum Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Tabellen in Anlage 5 des Lärmaktionsplans (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) zu berücksichtigen.

 

2.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Oberhausen in der Fassung vom September 2024.

Dieser Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des § 47 d in Verbindung mit § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

4.    Der Haupt- und Finanzausschuss appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen dieses Lärmaktionsplans möglichst bald umzusetzen.

 

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Beratung

Herr Langnese erkundigt sich, ob der Planungsrhytmus eingehalten werden kann, auch wenn aktuell noch keine neuen Maßnahmen geplant wurden.

 

Herr Dr. Palotz betont, dass der Fokus der Verwaltung darauf liegt, beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Dies geht aus dem Sachstandsbericht hervor.

Die vierte Fortschreibung muss bis 2029 gemacht werden. Die Ausschreibung steht kurz bevor. Aus diesem Grund sieht Herr Dr. Palotz keinen Grund, warum der Rhythmus nicht eingehalten werden könnte.

 

Herr Baum erkundigt sich nach den Maßnahmen, die keine Auswirkungen auf dem Lärmschutz haben. Für ihn ist fraglich, warum diese im Lärmschutzplan aufgeführt werden.

 

Herr Wittpahl erklärt, dass das grundsätzliche Ziel die Lärmreduzierung mit gelichzeitiger Attraktivitätssteigerung des Umfeldes ist. Vorrangig werden Maßnahmen wie der Austausch des Asphaltes, die den Geräuschpegel senken, umgesetzt werden. Außerdem soll der Umweltverbund gestärkt werden. Durch die weiteren aufgeführten Maßnahmen können auch diese Ziele, die nicht nur auf die Reduktion des Lärms abzielen, umgesetzt werden.