06.11.2024 - 3.2 Einbindung der Familienbildung in die örtliche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Schneider berichtet über die seitens des Landes geänderten Richtlinien und der damit verbundenen Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss. In Bezug auf die Haushaltsplanung 2025 des Landes befürchtet sie, dass aufgrund der dann zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Zielgruppen nicht mehr erreicht werden können.

Herr Schmidt ergänzt, dass die Planungen des Bundes- und des Landeshaushaltes erhebliche Einschränkungen im Sozial- und Jugendbereich erwarten lassen. Die möglichen Auswirkungen werden im Verwaltungsvorstand aktuell diskutiert. Mit den Trägern ist ein Austausch über mögliche Unterstützungsleistungen der Kommune geplant

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss einstimmig – mit einer Enthaltung von Frau Mumm – folgenden Beschluss:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten institutionellen Einrichtungen der Familienbildung (das Friedensdorf Bildungswerk, das Evangelische Familien- und Erwachsenenbildungswerk im Kirchenkreis Oberhausen sowie die Katholische Erwachsenen- und Familienbildung im Bistum Essen) mit konkreten Maßnahmen im Sinne der Richtlinienförderung lt. Artikel 3 des Runderlasses des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen MKJFGFI in die Jugendhilfeplanung eingebunden und die Angebote abgestimmt werden.

Die Abstimmung der u. g. Maßnahmen ist bereits erfolgt und weiterhin vorgesehen. Hierüber wird der jeweiligen nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten Einrichtung der Familienbildung eine Bestätigung ausgestellt, die zum gestellten Förderantrag beim Land NRW nachzureichen ist.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7792&TOLFDNR=1006493&selfaction=print