05.11.2024 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Beratung

Herr Beigeordneter Motschull berichtet, dass die Umsetzung der neuen Krankenhausbedarfsplanung für den 01.04.2025 vorgesehen ist. Entgegen der Zeitungsberichterstattung sind weiterhin 5 Standorte für Oberhausen vorgesehen.

Für die im Leistungskatalog vorhandenen Leistungsgruppen werden Änderungen zum 01.01.2026 umgesetzt.

Auf die Nachfrage des Stadtverordneten Herrn Girrullis nach einem schriftlichen Bericht teilt der Beigeordnete Herr Motschull mit, dass ein Bericht zu gegebener Zeit erfolgen wird.

 

Herr Bohnes, Bereichsleiter des Bereichs Soziales teilt zum Thema Bezahlkarte folgendes mit:

Im November 2023 erfolgte der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler

Die Bezahlkarte wurde als mögliche Leistungsform in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen. 14 Bundesländer haben sich an der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung beteiligt. Das Ausschreibungsverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen, den Zuschlag hat die Secupay AG erhalten.

Da die Leistungsbehörden die Nutzung der Karte frei wählen können, müssen in NRW 396 Kommunen und 5 Bezirksregierungen eine Entscheidung treffen.

Über eine Rechtsverordnung durch die Landesregierung in NRW soll die oberste Landesbehörde (MKJFGFI) ermächtigt werden, Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte zu erlassen.

Der rechtliche Rahmen zur Einführung, Verwendung und Ausgestaltung soll dadurch bis zum Jahresende für NRW bereitgestellt sein. Die Kommunen erhoffen sich Aufschluss über den Personenkreis (wie z.B. Geduldete, Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Personen in Privatwohnraum) und die Verwendung (z.B. Höhe des Barbetrages).

In Oberhausen befinden sich derzeit 376 Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die für eine Bezahlkarte grundsätzlich in Betracht kommen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7791&TOLFDNR=1005979&selfaction=print