05.11.2024 - 3.1 Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GR...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dabels, SBO, erläutert die bisher getroffenen Maßnahmen zum Hitzeschutz an Verwaltungsgebäuden und liefert detaillierte Ausführungen nach:

 

In Anbetracht des Klimawandels und der sowohl steigenden als auch länger andauernden Hitzeperioden sind auch die städtischen Mitarbeitenden stärker von den Umweltfaktoren belastet. Um die Arbeitsqualität und die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden sind auch die Arbeitsplätze und damit die Räume und Gebäude dieser Situation anzupassen.

Hinsichtlich des Schutzes vor Sonneneinstrahlung und übermäßiger Erwärmung der Arbeitsräume wurden zunächst verschiedene Lösungsansätze geprüft:

 

Sonnenschutzfolien

Folien, die an die Fenster geklebt werden, um so kostengünstig und mit relativ geringen Aufwand ein besseres Raumklima zu generieren, zeigten letztlich nur niederschwellige Temperaturunterschiede unterhalb von 1°C

 

Klimageräte und –anlagen

Gerade die notwendig aufzubringende Energie führt letztlich zu einem eher gegenläufigen Ergebnis durch erhöhte CO2-Ausstöße und damit weiteren Temperaturanstiegen und einem schnelleren Klimawandel. Einzelne elektrische Klimageräte geben zudem warme Luft ab, die die Räume noch mehr aufheizen. Ein unsachgemäßer Gebrauch kann im Einzelfall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

 

Außenliegender Sonnenschutz

Der als geeignete Maßnahme anerkannte außenliegende Sonnenschutz bedarf einer umfassenden Planung durch eine Fachfirma. Dabei sind neben fenstertechnischen Besonderheiten auch denkmalrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorgaben zu beachten.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sind in den letzten Jahren – auf Grundlage einer erfolgten Priorisierung -  Sonnenschutzanlagen an städtische Bestandsimmobilien angebracht worden. Auch in den kommenden Jahren werden weitere Gebäude angepasst und entsprechendes Budget im Haushalt eingestellt. Auch in den städtischen Schul- und KTE-Gebäuden sind städtische Mitarbeiter beschäftigt, weshalb auch diese Gebäude aufgelistet werden.

- Alle Neubauten werden und wurden in den letzten Jahren mit Sonnenschutzanlagen ausgestattet.

- Bei allen neu angemieteten Objekten werden Möglichkeiten zum Hitzeschutz vor einer Vertragsunterzeichnung gefordert.

 

Konkret benannt werden die Gebäude, die aufgrund einer Einzelmaßnahme eine Sonnenschutzanlage bereits erhalten haben:

- Alle städtischen Kindertageseinrichtungen sind mit einer Sonnenschutzanlage ausgestattet worden

- Astrid-Lindgren-Schule

- Brüder-Grimm-Schule

- Concordiaschule

- Erich-Kästner-Schule

- Hirschkampschule

- Kastellschule

- Königschule

- Landwehrschule

- Marienschule

- Overbergschule

- Rathaus Oberhausen (Neubauteil)

- Rolandschule

- Ruhrschule

- Verwaltungsgebäude Danziger Straße

- Wunderschule

 

Aktuell sind in Bearbeitung:

- Alsfeldschule

- Bismarckschule

- Glück-Auf-Schule

- Hirschkampschule Walsumermark

- Rathaus Osterfeld

- Schule am Froschenteich

- Schule am Siedlerweg

- Schwarze-Heide-Schule

 

Die Abarbeitung einer Prioritätenliste ist insofern notwendig, da eine zeitgleiche Ertüchtigung aller Gebäude u. a. bei den anbietenden Firmen nicht möglich ist. In den vergangenen Jahren kam es zu Lieferverzögerungen einzelner Komponenten als auch zu fehlenden Angeboten bei den Ausschreibungen aufgrund zu geringer personeller Ressourcen bei den einzelnen Firmen. Auch bei der Planung zur Anbringung der Anlagen an den Gebäuden sind sowohl brandschutz- und denkmalschutzrechtliche als auch statische Gründe Erfordernisse zu beachten; die erforderlichen Prüfungen binden entsprechend Ressourcen bei den Beteiligten. Aus diesen Gründen werden jährlich 5-7 Maßnahmen sukzessiv umgesetzt.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache A/17/5769 zur Kenntnis.