23.09.2024 - 34.2 Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 144 - Alten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nachdem die Bezirksvertretung Sterkrade die Anhörung vollzogen hat, ist die Drucksache B/17/5589 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten worden, berichtet OB Schranz.

Er führt weiter aus, dass die Drucksache im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

“Der Rat der Stadt beschließt,

 

das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 144 - Altenzentrum Reinersbach - (in Kraft seit dem 15.05.1981) für einen ca. 700 m² großen Teilbereich an der Holtener Straße (vgl. Anlage 2) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

 

die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung)

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr.394), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.”

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Anlagen zur Vorlage