23.09.2024 - 34.4 Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass nachdem die Bezirksvertretung Sterkrade die Anhörung vollzogen hat, diese Drucksache mit der Nr. B/17/5585 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

“1. Der Rat der Stadt beschließt den in seiner Sitzung vom 13.05.2024 gefassten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) (Drucksache B/17/5028) aufzuheben und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des in dieser Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes zunächst zur Durchführung einer erneuten Veröffentlichung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung - jeweils mit Stand vom 08.08.2024.

 

Gesetzliche Grundlagen: § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490).”

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7776&TOLFDNR=1005110&selfaction=print