23.09.2024 - 34.3 Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 306 (inkl. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass die Drucksache B/17/5583 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten worden ist, nachdem die Bezirksvertretung Sterkrade die Anhörung vollzogen hat.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – bei Enthaltung der LINKE.LISTE- Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt beschließt,

 

  1.                                             das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 306 (inkl. 1. Änderung)
    - Weseler Straße/Försterstraße - (in Kraft seit dem 15.07.1992 bzw. 15.07.1998) im Bereich zwischen Franz-Schröer-Weg und Weseler Straße einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage:  § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

 

  1.                                             die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr.394), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.”

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7776&TOLFDNR=1005109&selfaction=print