23.09.2024 - 9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn erstem Beigeordneten und Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras und dem Ratsmitglied Holger Ingendoh am 15.08 / 19.08.2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

(Drucksache B/ 17/ 5593).

 

Als Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der WT Oberhausen GmbH wird befristet bis zum 23.09.2024 Thomas Willecke bestellt.

 

Als Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der LAH Luise- Albertz-Halle Oberhausen GmbH wird befristet bis zum 23.09.2024 Thomas Willecke bestellt.“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7776&TOLFDNR=1005087&selfaction=print