23.09.2024 - 10 Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Ober...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass die Drucksache zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen mit der Nr. B/17/5709 im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

Er macht darauf aufmerksam, dass sich die Verwaltung noch in einem Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf befindet. Die Beschlussvorlage wurde der Bezirksregierung im Vorfeld einer förmlichen Anzeige mit der Bitte um eine vorläufige Einschätzung zur Kenntnis gegeben. Die Bezirksregierung hat Klärungsbedarf im Hinblick auf den Gesellschaftszweck angemeldet, der den Erwerb, die Entwicklung und die eventuelle Weiterveräußerung von Immobilien zum Zweck der Wirtschaftsförderung betrifft. Es geht dabei um die Vermeidung eines sogenannten „Public Leasing“ durch die Gesellschaft, was aber auch nicht beabsichtigt ist.

Die Verwaltung befindet sich diesbezüglich im Abstimmungsprozess mit der Bezirksregierung; ggf. ist der Gesellschaftszweck noch anzupassen. Sofern die Bedenken der Bezirksregierung nicht ausgeräumt werden können, wird der Rat selbstverständlich informiert. Nichtsdestotrotz regt OB Schranz an, heute über die Verwaltungsvorlage abzustimmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Auf den Wortbeitrag von Stadtv. Karacelik geht OB Schranz ein. Anschließend lässt er über die Vorlage der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

“Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Die Luise-Albertz-Halle Tagungs-und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH wird in „GEO Grundstücksentwicklungsgesellschaft Oberhausen GmbH“ umfirmiert.
  2. Die Luise-Albertz-Halle Tagungs-und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH erhält einen neu gefassten Gesellschaftsvertrag entsprechend der Anlage.
  3. Falls aufgrund rechtlicher Beanstandungen des beurkundenden Notars, der Kommunalaufsicht oder des Registergerichts oder offensichtlicher Unrichtigkeiten Änderungen des Gesellschaftsvertrages notwendig werden sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht beeinträchtigt wird.
  4. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Luise-Albertz-Halle Tagungs-und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH wird angewiesen, die zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages erforderlichen Beschlüsse zu fassen.“

 

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Anlagen zur Vorlage