23.09.2024 - 18 Stadtsparkasse Oberhausen; hier: Jahresabschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, sich aufgrund möglicher Interessenkollisionen an der Abstimmung zur Entlastung der Organe (Abstimmung zu Ziffer 2) nicht beteiligen dürfen.

Von dem Mitwirkungsverbot erfasst ist gemäß § 31 Abs. 1 GO NRW in dieser Angelegenheit auch der Oberbürgermeister.

Er macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. zur Kenntnis und fasst – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion – den folgenden Beschluss über 2. sowie – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion – den folgenden Beschluss über 3.:

 

“1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2023 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2023 Kenntnis.

  1. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
  2. Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 4.994.141,99 EUR wird gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 25.06.2024
  1. zu einem Teilbetrag in Höhe von 3.000.000,00 EUR – in Form einer „Bruttoausschüttung“ – an die Stadt Oberhausen ausgeschüttet und

 

  1. in Höhe des verbliebenen Jahresüberschusses von 1.994.141,99 EUR in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt. “
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Anlagen zur Vorlage