23.09.2024 - 7 Jahresabschluss zum 31.12.2022; Kenntnisnahme d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz merkt an, dass der Rat den Vorschlag unter 1. zur Kenntnis nimmt. Die Vorschläge unter 2. und 3. beschließt der Rat der Stadt mit Beteiligung des Oberbürgermeisters.

An dem Beschlussvorschlag über die Erteilung der Entlastung unter 4. stimmt der Oberbürgermeister nicht mit.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. zur Kenntnis und fasst – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse über 2. und 3. sowie – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion – folgenden Beschluss über 4.:

 

„1. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit den Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oberhausen zum 31.12.2022 fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 in Höhe von 2.027.074,61 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4.25).

 

  1. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Entlastung.“
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7776&TOLFDNR=1005080&selfaction=print