23.09.2024 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
24. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 23.09.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
OB Schranz eröffnet die 24. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Mitglieder sowie alle weiteren anwesenden Gäste im Ratssaal, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas, und den Vertreter der örtlichen Medien.
Ebenso begrüßt er alle Zuhörerinnen und Zuhörer, die online zugeschaltet sind und die Ratssitzung im Internet mitverfolgen.
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die WAZ Bildaufnahmen fertigen wird.
Entschuldigt haben sich für die heutige Sitzung Frau Hausmann Peters, Herr Broß, Frau Salwik und Frau Axt.
Anwesend sind zu Beginn der Sitzung demnach 54 Mitglieder des Rates. Der Rat ist beschlussfähig.
Wie bereits der Presse zu entnehmen war, werden Herr und Frau Axt zum 30.09.2024 aus dem Rat der Stadt ausscheiden. Beide haben neben ihrem Ratsmandat auch ihre Ausschuss- und Beiratsmandate niedergelegt. OB Schranz nutzt die Gelegenheit, Herrn Axt für die Zusammenarbeit herzlich zu danken und bittet ihn, diesen Dank auch an seine Frau weiterzugeben.
OB Schranz gibt ferner bekannt, dass auch Herr Güldenzopf zum letzten Mal an einer Sitzung des Rates der Stadt teilnimmt. Er wechselt beruflich in die Staatskanzlei des Landes NRW. Auch ihm dankt OB Schranz im Namen des Rates und der politischen Gremien herzlich für die Zusammenarbeit und wünscht ihm viel Erfolg.
Die Einladung ist den Ratsmitgliedern am 13.09.2024.2024 form- und fristgerecht zugeleitet worden.
Am 16.09.2024 ist mit der Drucksache A/17/5747 ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP im Rat zur ÖPNV-Anbindung am Stadion Niederrhein eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem TOP 33.1 vor.
Am 16.09.2024 ist ferner mit der Drucksache A/17/5745 ferner ein Nachbesetzungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem neuen TOP 36.7 vor.
Die SPD-Fraktion hat mit der Drucksache A/17/5748 ebenfalls am 16.09.2024 einen Nachbesetzungsantrag eingereicht. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter dem neuen TOP 36.8 vor.
Am 16.09.2024 ist fristgerecht ein Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/5749 zur Aktualisierung der allgemeinen Vertretungsliste eingegangen. OB Schranz schlägt dem Rat der Stadt eine Beratung unter dem neuen TOP 36.9 vor.
Die SPD-Fraktion hat am 19.09.2024 ihren Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/5624-01 zur STVO-Novelle gemäß der Ankündigung im Haupt- und Finanzausschuss modifiziert und in der Version 02 auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Version 01 und ist unter dem TOP 36.2.1 aufzufinden.
Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 GO NRW durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind. Das ist bei der Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen der Fall, da diese laut § 60 Abs. 1 GO NRW keinen Aufschub dulden.
Die Verwaltung hat mit der Drucksachen Nr. B/17/5751 die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet, die dem Rat der Stadt im nichtöffentlichen Teil vorgelegt wird. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem neuen TOP 6 vor. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
OB Schranz stellt fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.
Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 17.09.2024 sowie im Ratsinformationsdienst ALLRIS öffentlich bekannt gemacht worden.
Die Nachtragstagesordnung ist am 19.09.2024 im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS öffentlich bekannt gemacht worden.
Wechsel beim Ausschussvorsitz
OB Schranz weist vor Eintritt in die Tagesordnung auf einen Wechsel bei einem stellvertretenden Ausschussvorsitz hin. Mit der Ratsmandatsniederlegung von Herrn Blanke zum 31.08.2024 ist der stellvertretende Ausschussvorsitz im Schulausschuss, den Herr Blanke bisher als Mitglied der Fraktion Die GRÜNEN innegehabt hat, vakant geworden. § 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW regelt, dass die Fraktion, der ein Ausschussvorsitzender/eine Ausschussvorsitzende angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger bestimmt. Das nachfolgende Ratsmitglied muss dem Ausschuss als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Der Vorgang bedarf keines Ratsbeschlusses. Dementsprechend hat die Fraktion DIE GRÜNEN mit Datum vom 16.09.2024 schriftlich mitgeteilt, dass Frau Gödderz zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Schulausschuss bestimmt worden ist.
Der Rat der Stadt nimmt die Information des Oberbürgermeisters zur Kenntnis.
