16.09.2024 - 3.1 Förderbescheide zu den Programmgebieten Sterkra...

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Beratung

Beig. Dr. Palotz teilt mit, dass die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms (STEP 2024) für das Land Nordrhein-Westfalen am 15.08.2024 erfolgt ist. Für die Stadt Oberhausen sind für die beiden Programmgebiete Brückenschlag und Sterkrade Fördermittel in Höhe von 14.447.000 EUR vorgesehen. Für den Finanzierungsabschnitt, insbesondere für Planungsleistungen Relaunch Fußgängerzone, Wasserlauf Bahnhofsstraße, Neugestaltung Arnold-Rademacher-Platz sind 1.314.000 EUR vorgesehen. Für die Umnutzung des historischen Rathauses Sterkrade zur städtischen Musikschule Oberhausen sind 10.890.000 EUR vorgesehen. Die restlichen Fördermittel entfallen auf den Finanzierungsabschnitt, insbesondere für Planungsleistungen Umbau zentrale Marktstraße und Revitalisierung Altmarkt, Verfahren/Planung Obere und untere Marktstraße, Bürgerbeteiligung sowie Unterstützung privater Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes (2.243.000 EUR)

 

Die Förderbescheide liegen derzeit noch nicht vor. Sie werden für Mitte Oktober erwartet.

 

Das Programmgebiet Osterfeld hingegen wurde nicht in das Städtebauförderprogramm zum STEP 2024 aufgenommen. Laut Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf liegen die Gründe hierfür nicht in der Qualität des Förderantrages oder in einer generellen Ablehnung der Maßnahmen für das Programmgebiet, sondern in der Höhe der beantragten Fördersumme für Oberhausen insgesamt und der Summe der Mittel, die den Fördergebern zur Verfügung stehen. Nach der Analyse der jeweiligen Rahmenbedingungen aller Oberhausener Fördergebiete (laufende Projekte, externe Faktoren, Zusammenspiel mit anderen Fördertöpfen etc.) wurden die beiden oben genannten Programmgebiete priorisiert.

 

Für das Programmgebiet Osterfeld wird dieses Jahr ein erneuter Antrag auf Förderung für das Programmjahr 2025 gestellt. Finanzmittel für die Fortführung des Quartiersmanagements Osterfeld für das Jahr 2025 sind für den Haushalt 2025 angemeldet worden.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

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