10.09.2024 - 2.4 Sachstand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 10.09.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Girrullis, Herr Kamps und Herr Rubin, Bürgermitglieder, sowie der Stadtverordnete, Herr Dr. Schröer-Tebbe loben das Angebot und fragen nach, wie viele Personen anspruchsberechtigt sind, wie viele Personen erreicht werden und wie hoch der Erstattungssatz ist und ob dieser ausreicht.
Die Fragen der genannten Bürgermitglieder sowie des Stadtverordneten beantwortet Herr Tersteegen wie folgt:
1. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB
XII, dem AsylbLG und Wohngeld sind. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die
lediglich Kindergeld erhalten, da dieses durch eine Bundesbehörde geleistet wird.
2. Die Abrufzahlen werden nicht spezifisch verfolgt.
3. Zu dem Erstattungssatz stellt Herr Tersteegen im Nachgang zur Sitzung die
beigefügte Tabelle zur Verfügung:
Jahr Summe Einnahmen Summe Ausgaben Differenz
2019 2.036.552,84 € 2.710.403,38 € -673.850,54 €
2020 2.746.509,79 € 2.608.284,91 € 138.224,88 €
2021 2.635.124,32 € 2.580.521,00 € 54.603,32 €
2022 2.606.766,11 € 4.087.617,60 € -1.480.851,49 €
2023 4.554.491,21 € 5.422.042,86 € -867.551,65 €
