10.09.2024 - 2.4 Sachstand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilh...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Herr Girrullis, Herr Kamps und Herr Rubin, Bürgermitglieder, sowie der Stadtverordnete, Herr Dr. Schröer-Tebbe loben das Angebot und fragen nach, wie viele Personen anspruchsberechtigt sind, wie viele Personen erreicht werden und wie hoch der Erstattungssatz ist und ob dieser ausreicht.

 

Die Fragen der genannten Bürgermitglieder sowie des Stadtverordneten beantwortet Herr Tersteegen wie folgt:

1. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB

           XII, dem AsylbLG und Wohngeld sind. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die

           lediglich Kindergeld erhalten, da dieses durch eine Bundesbehörde geleistet wird.

2. Die Abrufzahlen werden nicht spezifisch verfolgt.

3. Zu dem Erstattungssatz stellt Herr Tersteegen im Nachgang zur Sitzung die

           beigefügte Tabelle zur Verfügung:

 

Jahr Summe Einnahmen Summe Ausgaben Differenz

2019 2.036.552,84 € 2.710.403,38 € -673.850,54 €

2020 2.746.509,79 € 2.608.284,91 € 138.224,88 €

2021 2.635.124,32 € 2.580.521,00 € 54.603,32 €

2022 2.606.766,11 € 4.087.617,60 € -1.480.851,49 €

2023 4.554.491,21 € 5.422.042,86 € -867.551,65 €

Reduzieren

Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.